"Gesundheit ist nicht alles
aber ohne Gesundheit ist alles nichts"

Tarife ab 2023


Zuschüsse

Rückvergütungen pro Heilmassage

Mit einer Überweisung vom Arzt ist eine teilweise Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse möglich.


  • ÖGK Österreichische Gesundheitskasse
  • SVS Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
  • BVAEB Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahner und Bergbau

 

Die aktuellen Zuschüsse:

Kassen-Zuschüsse
Heilmasseur Zuschüsse nach Kassen.pdf (171.03KB)
Kassen-Zuschüsse
Heilmasseur Zuschüsse nach Kassen.pdf (171.03KB)



Heilmassagen können auch bei Zusatzversicherungen eingereicht werden, wodurch eine Refundierung von bis zu 100% möglich ist.                                                                                                                                                                                                                                                      

Für Selbständige kann auch noch der SVS Gesundheitshunderter in Anspruch genommen werden. Pro Jahr mind. € 150.00 in Massagen investieren und von der SVS € 100,00 refundiert bekommen!          

                                               

TERMIN ABSAGEN:

  • Sollte ein bereits vereinbarter Behandlungs-Termin nicht eingehalten werden können, wird darum ersucht, diesen spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
  • Spätere Absagen von Behandlungs-Terminen können nicht mehr berücksichtigt – bzw. müssen leider mit einem Kostenersatz von 50% in Rechnung gestellt werden.
  • Erfolgt keine termingerechte Absage, muss leider der volle Preis in Rechnung gestellt werden.
  • Es ist jedoch selbstverständlich sehr gerne immer möglich, einen bereits vereinbarten Behandlungs-Termin an eine andere Person weiterzugeben.


Rechnungen sind gemäß §6 Abs. 1 Z27 UstG 1994 umsatzsteuerfrei.

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